Verstirbt ein lieber Angehöriger, der Ihnen eine Immobilie vererbt, haben Sie es zunächst mit einigen Formalitäten zu tun. Und es sind wichtige Entscheidungen zu treffen: Wollen Sie sich selbst mit allen anstehenden Schritten befassen oder binden Sie einen Spezialisten ein, der in Ihrem Sinne agieren kann?
So schön ein Erbe ist, erleben wir doch immer wieder, wie komplex die damit verbundenen Abwägungen sind. Wir von Gaetano Immobilien sind Immobilienmakler und haben Ihnen unsere Erfahrungen zusammengefasst – hier das Wichtigste im Überblick.
Eine Erbschaft annehmen – so gehen Sie vor
Um als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, benötigen Sie:
- Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
Diesen Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Nach Eintrag im Grundbuch gehen folgende Pflichten auf Sie über:
- Die Bausubstanz muss erhalten werden
- Heizungen dürfen nicht abgestellt werden
- Regelmässiges Lüften ist notwendig
- Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein – auch im Winter bei Eis und Schnee
- Notwendige Wartungsarbeiten müssen durchgeführt werden
Insbesondere bei Erbengemeinschaften ist eine frühzeitige Abstimmung wichtig, um Schäden und Wertverluste zu vermeiden.
Immobilienerbe realisieren – so gehen Sie vor
In vielen Fällen ist der Verkauf die beste Lösung, vor allem wenn Sie das Objekt nicht selbst nutzen möchten. Dabei sollten Sie:
- Eine fundierte Wertermittlung beauftragen
- Verkaufsunterlagen (Grundrisse, Fotos, 3D-Ansichten) erstellen
- Die Immobilie über geeignete Kanäle vermarkten
- Interessenten prüfen und Besichtigungen organisieren
- Den Verkaufsvertrag notariell beurkunden lassen
- Den Eigentumsübergang sauber abwickeln
Bei Erbengemeinschaften erfolgt die Verteilung des Nettoerlöses nach Abzug aller Kosten. Die Gemeinschaft muss danach formal aufgelöst werden.
Diese Kosten kommen auf Sie zu
- Erbschaftssteuer (abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis)
- Steuern, Kehrichtgebühren
- Strom, Heizung, Wasser
- Telefon, Internet
- Versicherungen
- Monatliche Kreditraten (bei laufender Finanzierung)
Auch Haushaltsauflösung, Renovierungen oder Entrümpelung können Zusatzkosten verursachen. Lassen Sie sich dazu beraten – wir kennen passende Dienstleister.

Lassen sich die Kosten bei einer Immobilien-Erbschaft reduzieren?
Erbschein
Kann unter Umständen eingespart werden, wenn Sie stattdessen einen Erbvertrag oder ein notarielles Testament sowie Vollmachten vorlegen können.
Grundbuchumschreibung
Wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren ab Erbfall eintragen lassen, entfällt die Gebühr.
Grundstückgewinnsteuer
Fällt an, wenn die geerbte Immobilie verkauft wird. Der Gewinn wird basierend auf dem ursprünglichen Erwerbszeitpunkt des Erblassers und Ihrer Besitzdauer besteuert. Ausnahmen sind möglich – wir empfehlen die Rücksprache mit einem Steuerfachmann.
Fazit: Immobilie geerbt – was ist zu tun?
Ein Erbfall kann ein Segen sein – wenn man umsichtig handelt. Lassen Sie sich frühzeitig zum Verkehrswert der Immobilie beraten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Der Verkehrswert ist die Grundlage für:
- Steuerliche Behandlung
- Entscheidung über Nutzung oder Verkauf
- Aufteilung in Erbengemeinschaften
Als Immobilienmakler unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung, beim Verkaufsprozess und in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.