Die Frage nach dem exklusiven Maklerauftrag steht regelmässig im Raum, denn es gibt durchaus verschiedene Alternativen. Als erfahrener Immobilienmakler kenne ich jedoch die Konsequenzen, die sich insbesondere bei der parallelen Beauftragung mehrerer Makler immer wieder zeigen. Ich heisse Alessandro Gaetano und wir haben Ihnen alles Wissenswerte rund um den Maklervertrag als Entscheidungsgrundlage zusammengestellt – natürlich erläutern wir Ihnen die Details auch gerne persönlich.
Also lehnen Sie sich zurück, wir sind gerne für Sie da.
Suchen Sie einen Käufer für Ihre Immobilie, dann ist der Immobilienmakler Ihr optimaler Ansprechpartner: Er befasst sich ausschliesslich mit dem Immobilienmarkt, kann Interessenten und Anbieter effektiv zusammenbringen und kennt den rechtlichen Rahmen, der eingehalten werden muss. Vor allem aber kann Ihnen ein Makler – und hier sprechen wir aus Erfahrung – den Grossteil der anfallenden Arbeiten im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf abnehmen. Im Prinzip binden Sie einen Spezialisten ein: Sie beauftragen ihn – und er liefert die gewünschten Ergebnisse.
Als Grundlage für die sinnvolle Zusammenarbeit fungiert ein privatrechtlicher Vertrag. Sie verpflichten sich in der Regel zur Provisionszahlung im Erfolgsfall. Doch welchen Aufwand der Makler dafür betreibt, hängt von der Art des Maklervertrages ab. Grundsätzlich gibt es für die Formulierung von Maklerverträgen keine gesetzlichen Vorschriften. Schon aus Sicherheitsgründen sollten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag fixieren, um die Risiken späterer Streitigkeiten von vornherein zu minimieren.

Der Maklervertrag: Beauftragung eines Spezialisten
Folgende Punkte sollten dort detailliert geklärt werden:
• der genaue Vertragsgegenstand
• die Rechte und Pflichten sowie konkreten Aufgaben des Maklers
• Ihre Rechte und Pflichten als Auftraggeber
• Provision, Laufzeit und Rücktrittsmöglichkeiten
• Aufwandsentschädigung und Widerrufsrecht
Wir persönlich legen grossen Wert auf saubere Verträge, um auf diese Weise für Klarheit und Transparenz zu sorgen – und stehen Ihnen gerne bei Rückfragen zur Verfügung.
Drei Varianten des Maklervertrags – Sie haben die Wahl!
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass es ein Makler als wichtigste Aufgabe ansieht, ein Immobilienobjekt schnellstmöglich und vor allem mit maximalem Gewinn zu veräussern – das ist sein Beruf, damit verdient er sein Geld. Doch die Frage des Tätigkeitsumfangs und vor allem des persönlichen Einsatzes wird mit der Art des Vertrages beantwortet, auf die Sie sich mit dem Immobilienmakler einigen. De facto können Sie zwischen zwei Varianten wählen, nämlich dem Nachweismaklerauftrag, dem NICHT exklusiven Maklerauftrag und dem exklusiven Maklerauftrag.
Abhängig von Ihrer Entscheidung sind wir als Immobilienmakler zu bestimmten Leistungen verpflichtet. Die Vertragsart bestimmt nämlich auch, wer zur Immobilienvermarktung berechtigt ist – wir allein oder gemeinsam mit anderen Kollegen.
So verstehen wir klare Regelungen, die allen Beteiligten Sicherheit bringen – und genau darauf kommt es doch an.
Nachweismaklerauftrag
Der Nachweismakler hat in erster Linie nur die Aufgabe, die Möglichkeit für den Abschluss eines Kaufvertrages nachzuweisen, ohne selbst bei dem Abschluss zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu vermitteln – also geht es hier rein um die Zusammenführung der Kaufinteressenten mit dem Verkäufer der Immobilie. Der Makler ist also nicht Teil der Vertragsverhandlungen rund um den Verkauf; er verdient seine Provision lediglich mit dem Nachweis eines Kaufinteressenten. Der Makler ist in diesem Fall allerdings weder dazu verpflichtet, dem Kunden die Immobilie besonders schmackhaft zu machen, noch bei Interesse des möglichen Kunden zwischen den beiden Seiten zu vermitteln, beziehungsweise in etwaige Verhandlungen zwischen den beiden beteiligten Seiten einzugreifen.
Da der Makler am endgültigen Vertragsabschluss nicht beteiligt ist und seine Hauptaufgabe nur darin besteht, einem möglichen Kunden Informationen über das Objekt sowie die Kontaktdaten des Verkäufers zur Verfügung zu stellen, sind dessen Kunden manchmal enttäuscht. Das liegt in erster Linie daran, dass der Makler an der Verkaufsverhandlung gar nicht beteiligt ist. So sind der Verkäufer einer Immobilie und natürlich auch die Gegenseite vollkommen auf sich allein gestellt, wenn es zum Beispiel darum geht, einen bestimmten Verkaufspreis zu erzielen oder den Vertragsabschluss möglichst schnell unter Dach und Fach zu bringen.
Für den Abschluss des Vertrages reicht es in der Regel aus, dass der Immobilienbesitzer dem Makler eine einfache mündliche oder schriftliche Erklärung gibt, dass dieser sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten soll. Dabei verpflichtet sich der Eigentümer jedoch zu nichts und kann seine Immobilie durch weitere Makler vermarkten lassen oder sie selbst auf dem Markt anbieten. Verkauft oder vermietet er das Objekt ohne Zutun eines Maklers, dann schuldet er auch keine Provision. Jedoch hat diese Freiheit auch einen Nachteil: Der Makler bekommt zwar die Erlaubnis, die Immobilie zu vermitteln – verpflichtet ist er aber nicht. Wie sehr er sich ins Zeug legt, ist ihm überlassen.

Nicht-Exklusivität des Maklerauftrags
Nur mit dieser Variante schaffen Sie Klarheit für alle Beteiligten – und damit Arbeitssicherheit. Sie verlassen sich auf einen Makler, der wiederum exklusiv für Sie tätig werden kann. Er setzt all seine Ressourcen, Erfahrungen und seine Kompetenzen in Ihrem Interesse ein. Das kann er nur tun, weil er im Gegenzug sicher sein kann, dass er für seinen Erfolg honoriert wird. Es liegt also in seinem ureigenen Interesse, dass er Ihr Vorhaben möglichst schnell zum bestmöglichen Abschluss bringt. Genau das sollte Ihr Ziel sein.
Im Gegenzug können Sie zwar Interessenten ansprechen, aber keinen Vertrag abschliessen. Sie verweisen diese einfach an den beauftragten Immobilienmakler, der die potenziellen Käufer in seine Verhandlungen einbezieht. Diese Regelung ist verbindlich. Doch dafür geniessen Sie auch die Sicherheit, alle relevanten Vermarktungsmassnahmen ausdrücklich im Maklervertrag regeln zu können – und er ist zur Realisierung verpflichtet.
Bei unserer Arbeit setzen wir auf klare Absprachen: Wir bevorzugen eine Exklusivität des Verkaufsauftrages, sodass wir uns voll und ganz auf dieses Projekt konzentrieren können – ohne die Befürchtung, dass wir auf unseren Kosten sitzen bleiben. Gleichzeitig befristen wir diese Verträge aber auch, was uns einerseits anspornt, Ihnen andererseits aber auch den grösstmöglichen Bewegungsspielraum eröffnet: Kommen wir nicht wie vereinbart zum Erfolg, können Sie sich Alternativen suchen. So verstehen wir ein faires und konstruktives Miteinander.
Exklusivität des Maklerauftrages
Wir bemerken immer wieder, dass Auftraggeber sich vor einer festen Bindung an einen Makler scheuen – doch sie riskieren damit den Erfolg des gesamten Unterfangens. Bleiben Sie mit einem nicht exklusiven Maklerauftrag vage, ist der Makler zu keinen besonderen Aktivitäten verpflichtet. Er könnte, rein theoretisch, den Auftrag annehmen und in aller Ruhe abwarten, ob sich vielleicht ein passender Interessent bei ihm meldet.
Lassen Sie uns die Situation etwas veranschaulichen: Stellen Sie sich vor, Ihre Heizung ist kaputt. Da Sie sich selbst mit der Technik nicht auskennen, suchen Sie logischerweise einen erfahrenen Heizungsinstallateur. Der sieht sich das Problem an und unterbreitet Ihnen ein Angebot. Ist die Angelegenheit nicht ganz so dringend, holen Sie vielleicht auch Gegenangebote ein. Dann erteilen Sie einen Auftrag – aber eben nicht ganz allgemein, dass Ihre Heizung irgendwann und irgendwie wieder repariert wird, im Gegenteil. Sie vereinbaren mit dem Installateur alle notwendigen Arbeiten und die Ersatzanteile ebenso wie den Termin, an dem die Reparatur durchgeführt werden soll. Sie entscheiden sich also für einen Handwerker – und das aus gutem Grund: Er bringt die Kompetenzen mit, die Ihnen fehlen, und muss im Gegenzug das festgelegte Ergebnis liefern.
Bleiben Sie mit den bei mehreren Handwerkern eingeholten Angeboten weiter unverbindlich, passiert gar nichts. Doch das ist nicht das einzige Risiko, das Sie mit einem nicht exklusiven Maklerauftrag eingehen: Wird eine Immobilie nämlich von mehreren Maklern gleichzeitig auf den gängigen Plattformen angeboten, gehen potenzielle Interessenten davon aus, dass das Objekt schwer zu vermitteln ist – sie vermuten also Mängel und fehlende Ausstattung, eine schlechte Lage und insgesamt wenig Potenzial.
Die Auswirkungen auf den möglichen Verkaufserlös sind dramatisch, vor allem, wenn die Makler mit unterschiedlichen Preisangaben nach draussen gehen. Viele Köche verderben eben den Brei – das ist auch in der Immobilienbranche so.
Exklusivität: Pro und Contra genau abwägen

Als Garant für vollen Einsatz und Erfolg
Nur ein exklusiver Maklerauftrag gibt Ihnen somit die Sicherheit, dass sich ein Makler mit vollem Einsatz den im Rahmen einer Vermarktung anstehenden Aufgaben widmet – und das lässt sich gut nachvollziehen. Der Aufwand ist nämlich enorm, wie wir selbst wissen: Mit einer fachkundigen Bewertung und hochwertigen Verkaufsunterlagen schaffen wir zunächst die Grundlage für die Verkaufsstrategie, die sich an der infrage kommenden Zielgruppe ausrichtet. Nicht selten müssen wir dafür noch Dokumente besorgen oder Grundrisse und andere Verkaufsinstrumente anfertigen, um das gesamte Potenzial in Ihrem Interesse auszuschöpfen.
Wir gehen weitreichende Verpflichtungen ein, um schnellstmöglich den optimalen Erfolg für Sie zu erzielen. Dazu zählen auch Werbemassnahmen und die Einbindung zeitgemässer digitaler Tools. Ausserdem bringen wir unser in Jahren aufgebautes Fachwissen, unsere Marktkenntnisse und natürlich das besondere Mass an Verhandlungsgeschick mit ein, um diese komplexen Transaktionen sicher und reibungslos abzuwickeln.
Aus unserer Sicht ist eine professionelle und erfolgreiche Vermarktung nur auf diesem Wege möglich. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie tatkräftig unterstützen sollen. Wir sind gerne für Sie da. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!